Pension

für Hunde

Vertragsbedingungen zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden.

casamia nimmt Ihren Hund während des vereinbarten Zeitraums in artgerechte Betreuung. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden und akzeptiert die folgenden AGBs.

 

§1 Reservierung

Der Hundebesitzer hat die Möglichkeit, eine Reservierung  telefonisch oder per email vorzunehmen. Ein Pensionsplatz gilt nur dann als reserviert, wenn das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben casamia vorliegt. Die Reservierung gilt als verbindlich für beide Seiten, sobald diese schriftlich durch casamia bestätigt worden ist.

Bei Tagesbetreuung wird der Vertrag nur einmal abgeschlossen und gilt dann bis auf Widerruf für alle zukünftigen Tagesaufenthalte. Für mehrtägige Aufenthalte (Pension) ist immer ein separater Vertrag erforderlich.


§ 2 Stornierung oder Rücktritt durch den Kunden

Die Stornierung eines gebuchten Aufenthaltes muss immer schriftlich erfolgen.

Folgende Stornierungspauschalen in Prozent von den vereinbarten Betreuungskosten werden dem Kunden berechnet: 
- bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn kostenfrei
- zwischen dem 29. und einschließlich dem 22. Tag vor Betreuungsbeginn 50 %   
- zwischen dem 21. und einschließlich dem 15. Tag vor Betreuungsbeginn 75 %

- zwischen dem 14. und mit Beginn des Betreuungsaufenthaltes 100 %

 

§3  Stornierung oder Rücktritt durch casamia

Gründe hierfür sind: 

- höhere Gewalt, die die Unterbringung des Hundes unmöglich macht

- falsche Angaben des Besitzers über Gesundheit oder Charakter des Hundes.

Casamia ist auch dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn der zu betreuende Hund am Tag des Betreuungsbeginns Krankheiten aufweist, die die Tierpfleger oder die anderen zu betreuenden Hunde gefährden würden.

Es besteht kein Anrecht auf Schadensersatz.


§4 Inhalt des Betreuungsvertrages  
Inhalt bzw. Gegenstand dieses Vertrages ist die Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Hunden. Angaben und Informationen über einen zu betreuenden Hund sind vom Besitzer vollständig und wahrheitsgetreu abzugeben.

Aufgenommen werden nur von casamia als sozialverträglich eingeschätzte Hunde. Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Die Aufnahme von gelisteten Hunderassen bzw. Hunden, die nach LHundG als gefährlich eingestuft werden, ist ausgeschlossen.


§5 Preise
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Anreise- und Abreisetag werden als voller Betreuungstag berechnet (unabhängig von der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit) Maßgeblich für die Höhe der berechneten Preise ist die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Preisliste. Die Rechnungslegung erfolgt bei Abholung des Tieres. Die Rechnung beinhaltet die Unterbringung, Sonderleistungen, sowie eventuell angefallene Tierarztkosten.

Ich bitte darum, eigenes Futter mitzubringen. Von casamia bereitgestelltes Futter wird als Sonderleistung separat berechnet.

Pensionskunden (Abokunden) können monatlich überweisen und/oder per Abbuchungserlaubnis.


§6 Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist bei Abgabe des Tieres zu 100 % fällig. Bei Überweisung muss der Betrag 3 Tage vor Abholung auf dem Konto  von casamia eingegangen sein.


§7 Leistung 
Casamia ist verpflichtet, die  Unterbringung und mitgebrachte Verpflegung des Hundes im gebuchten Umfang zu erbringen. Der Kunde erwirbt nur durch eine schriftliche Vereinbarung das Recht auf eine bestimmte Unterbringung seines Tieres. Die Zusammenstellung der Auslaufgruppen liegt alleine im Ermessen von casamia. Sollte der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt  abgeholt werden und liegt auch keine anderweitige Vereinbarung über die Verlängerung des Aufenthaltes vor, so ist casamia ermächtigt, den Hund anderweitig unterzubringen. Dies schließt insbesondere die Übergabe an eine gemeinnützige Tierorganisation  oder an ein Tierheim ein. Alle daraus in diesem Zusammenhang  entstehenden Kosten werden dem Kunden berechnet.


§8  Haftung      
Sollte es während der Aufenthaltsdauer des Hunde bei casamia zu Schäden an Dritten (z. B. andere untergebrachte Hunde, Sachschäden außerhalb des Geländes) kommen, stellt der Kunde casamia frei von Regressansprüchen. Alle erforderlichen Schadensabwicklungen erfolgen ausnahmslos direkt zwischen Kunde und Geschädigtem. Casamia ist berechtigt dem Geschädigten alle für die Schadensregulierung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Kommt es während des Tieraufenthaltes zu Beißattacken gegenüber den Tierpflegern, so ist casamia berechtigt, alle erforderliche Gegenmaßnahmen zum Schutz des Personals vorzunehmen.

Casamia haftet nur für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit, Pflichtverletzung und Eigenverschulden des Pflegepersonals. Bissverletzungen durch andere Hunde und eine Belegung heißer Hündinnen innerhalb der Gruppenauslaufzeiten sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund haftpflichtversichert ist. Sollte kein Versicherungsschutz vorliegen oder die verursachten Schäden nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden, übernimmt der Halter alle entstandenen Kosten in vollem Umfang. (Eine Kopie des Versicherungsscheines ist der Anmeldung beizufügen).

Die Hundepension  übernimmt keine Haftung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Tod eines betreuten Hundes. Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigenes Risiko in die Hundepension gegeben wird.

Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt casamia keine Haftung.

Der Besitzer erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Ist ein Hund bei Abgabe mit einer ansteckenden Krankheit infiziert, trägt der Besitzer dieses Hundes alle dadurch entstehenden Kosten für eine erforderliche Desinfektion von Einrichtungen der Hundepension sowie die Behandlung angesteckter Hunde.

Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund eine gültige Impfung gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvo, Leptospirose und Zwingerhusten hat und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. (Der gültige Impfpass ist bei Abgabe mitzubringen!) Bei Neukunden ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Der Hundebesitzer erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist.

Es wird dringend empfohlen, den Hund in den Monaten April-September vorsorglich gegen Flöhe und Zecken zu behandeln.

Der Tierbesitzer hat die Unterbringungsräume/Auslauf besichtigt und erklärt ausdrücklich, dass das Tier nicht ausbrechen/entlaufen kann.


§9 Tierarzt       
Sollte der zur Betreuung überlassene Hund während des Aufenthaltes bei casamia erkranken oder verunfallen, wird der Haustierarzt zu Rate gezogen. Der Kunde ermächtigt casamia ausdrücklich, in seinem Namen und auf seine Rechnung den Tierarzt mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen. Casamia wird sich bemühen, den Behandlungsplan des Hundes mit dem Kunden abzustimmen. Sollte dies nicht möglich sein, weil die Situation eine Beurteilung aus der Ferne nicht zulässt und/oder  eine schnelle Behandlung erforderlich ist, so ist casamia ermächtigt, alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen. 

Tierarztkosten und alle weiteren aus der Behandlung des Hundes folgenden Kosten gehen immer zu Lasten des Kundens, casamia ist von jeglicher Haftung freigestellt, selbst wenn der Kunde eine andere Entscheidung bezüglich der Behandlung getroffen hätte.   

 

§10 Futter und Medikamente

Medikamente und spezielles Futter müssen in gut verschließbaren und beschrifteten Behältern mitgebracht werden.


Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit den mir bekannten Vertragsbedingungen (AGB) einverstanden.

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   Datum                    Unterschrift Hundebesitzer                       Unterschrift casamia